Prüfung der Jahresabschlüsse von Unternehmen
Wirtschaftsprüfung
Wenn Ihr Unternehmen als mittelgroße oder große Gesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches (§ 267 Abs. 5 HGB) zu qualifizieren ist, besteht eine Verpflichtung, den Jahresabschluss prüfen zu lassen. Neben der gesetzlichen Pflichtprüfung kann eine freiwillige Prüfung Ihres Jahresabschlusses sinnvoll sein.
Im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit durch die NW Treuhand und Revision GmbH, gewinnen wir Erkenntnisse über Ihr Unternehmen, die es uns ermöglichen, Ihnen als prozessunabhängiger Berater zur Verfügung zu stehen und damit einen zusätzlichen Nutzen aus der Prüfung zu erzielen.
Folgende Leistungen gehören zu unserem Spektrum
- Freiwillige und gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfungen
- Sonderprüfungen z. B. bei Gründung, Umwandlung und Verschmelzung von Unternehmen
- Prospektprüfungen (IDW S 4)
- Erstellung von Sanierungs- und Sondergutachten (IDW S 6)
- Unternehmens- und Immobilienbewertungen (IDW S 1 und IDW S 10)
- Gutachterliche Tätigkeiten in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren
- Prüfung nach energierechtlichen Vorschriften
- Prüfung von Verwendungsnachweisen im Zusammenhang mit öffentlichen Fördermitteln
Für jeden Mandanten die passende Beratung
Nutzen Sie unser Spezialwissen und unsere jahrelange Erfahrung.
Wir beraten Sie gerne ganzheitlich und zuverlässig.