Prüfung der Jahres­abschlüsse von Unter­nehmen

Wirtschafts­prüfung

Wenn Ihr Unternehmen als mittelgroße oder große Gesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches (§ 267 Abs. 5 HGB) zu qualifizieren ist, besteht eine Verpflichtung, den Jahresabschluss prüfen zu lassen. Neben der gesetzlichen Pflichtprüfung kann eine freiwillige Prüfung Ihres Jahresabschlusses sinnvoll sein.

Im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit durch die NW Treuhand und Revision GmbH, gewinnen wir Erkenntnisse über Ihr Unternehmen, die es uns ermöglichen, Ihnen als prozessunabhängiger Berater zur Verfügung zu stehen und damit einen zusätzlichen Nutzen aus der Prüfung zu erzielen.

Folgende Leistungen gehören zu unserem Spektrum

Für jeden Mandanten die passende Beratung

Nutzen Sie unser Spezialwissen und unsere jahrelange Erfahrung.
Wir beraten Sie gerne ganzheitlich und zuverlässig.

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